Erstattung
durch die deutsche GKV

AiM - Erstattung von Medizintechnik in Deutschland

Unser besonders Augenmerk gilt den komplexen Fragen der Medizintechnikerstattung durch die deutsche Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

  • Wir analysieren das Potential im ambulanten Bereich, in dem ein Erlaubnisvorbehalt gilt, sowie im stationären Bereich, für das lediglich ein Verbotsvorbehalt gilt.
  • Im ambulanten Bereich prüfen wir die Abrechnung als Teil der Honorarvergütung über die jeweilige EBM-Nummer.
  • Wir beraten außerdem zur Aufnahme in das Hilfsmittelverzeichnis und evaluieren ebenso die Möglichkeiten einer Abgabe im so genannten „Praxisbedarf“.
  • Im Krankenhausbereich gilt das Fallpauschalensystem (DRG). Hier bewerten wir die Abbildung im DRG-System und den damit verbundenen Sonderwegen Zusatzentgelt und den Neuen Untersuchungs-und Behandlungsmethoden (NUB) im Sinne krankenhausindividueller, zeitlich befristeter Zusatzentgelte.
  • In diesem Kontext ist seit Januar 2016 das Nutzenbewertungsverfahren nach § 137h SGB V für Medizinprodukte mit hoher Risikoklassen, deren Anwendung ein neues theoretisch-wissenschaftliches Konzept im stationären Sektor zugrunde liegt, Bestandteil unserer Beratung. Hier ist besonders die Abgrenzung zu Schrittinnovationen bzw. die Planung von Nutzenstudien ein wichtiger Teil unserer Analyse.
  • Ebenso beraten wir zur Erprobungsregelung nach § 137e SGB V und der damit verbundenen Evidenzgenerierung im Rahmen der vertragsärztlichen Methodenbewertung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA).
  • Neben der Beratung zur Erstattung von Medizinprodukten durch die GKV unterstützen wir auch bei allen Fragen der Erstattung von Medizintechnik durch die private Krankenversicherung (PKV) und beraten zum Markteintritt in den Selbstzahlermarkt.
  • Die Erstattung von Medizinprodukten in der Schweiz und in Österreich richtet sich nach den jeweils länderspezifischen Regeln und Abrechnungssystematiken (z.B. SwissDRG, TARMED, CHOP, LKF…) mit denen wir gut vertraut sind und zu denen wir vollumfänglich beraten.

Lassen Sie sich anhand der "AiM - Market Access Route" individuell über die Reimbursement-Optionen für Ihr Produkt informieren